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Kompetent beraten beim Thema Arbeitssicherheit

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  • Veröffentlicht unter Logistik

Arbeitssicherheit geht unweigerlich mit Betriebssicherheit einher. Auf jedem Betriebsgelände, egal ob im Handel, Gewerbe oder der Industrie gibt es offene und versteckte Gefahrenpotenziale. Sicherheitsfachkräfte werden geschult, diese zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sie sind mit den technischen und rechtlichen diesbezüglichen Regelwerken bestens vertraut.

Welche Maßnahmen können getroffen werden?

Je nach der Gefahrenbeurteilung werden verschiedene Maßnahmen festgelegt. Diese richten sich nach der Branche, nach dem Bereich auf dem jeweiligen Gelände bzw. nach der Art der Tätigkeit und der involvierten ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel. Im Großen und Ganzen handelt es sich um Not-Aus-Schalter, Sicherheitsbügel, Arretiervorrichtungen, Schutzkleidung, Verkleidungen der Geräte und Anlagen sowie spezieller Bodenbelege oder Materialien, die zum Einsatz kommen. Es sind oft die kleinen Dinge, die Großes bewirken. Ein Industriespiegel beugt in der Nähe von Maschinen, im Manövrierbereich, im Be- und Entladebereich oder am Betriebsparkplatz Unfällen vor.

Was ist ein Leitkegel und welche Aufgabe kommt ihm im Bereich Arbeitssicherheit zu?

Damit wird ein kegelförmiges Gebilde mit Streifenmarkierung gemeint. Leitkegel finden sich oft auf Parkplätzen, Baustellen, vor Einfahrten oder als Markierung für eine Absperrung im Verkehr. Es ist nicht als dauerhafte Sicherheitsmaßnahme gedacht. Ein Pylon dient zur Warnung und zur Absicherung von Einsatz- oder Arbeitsbereichen. Auf Autobahnen oder im öffentlichen Bereich werden sie gerne vom Technischen Dienst oder der Polizei in regelmäßigen Abständen platziert, um das Einfahren in einen Arbeits- oder Gefahrenbereich zu verhindern. Das bekannteste Beispiel ist der offene Kanaldeckel. Sicherheitskegel verhindern, dass Autofahrer oder Fußgänger in den Kanal, in dem gerade gearbeitet wird, fallen.

Welche Personen dürfen in puncto Arbeitssicherheit beraten?

Das sind in erster Linie die Bundesarbeiterkammer, die Arbeitsinspektorate, die Berufsgenossenschaften, der VDE, der DGUV, der Technische Dienst, der TÜV sowie alle Sicherheitsfachkräfte für ihren jeweiligen Bereich. Aber auch Feuerwehren, Polizei, Rettungskräfte (Bergwacht, Küstenwache, Bademeister, Krankenschwestern, etc.) und Ärzte können bedingt beraten. Welche Fachkraft genau die Richtige ist, hängt natürlich vom Thema und dem Schwierigkeitsgrad der Frage ab. Als Faustregel gilt, dass die Auskunftsperson bestens mit der Materie vertraut sein muss, über eine profunde Ausbildung in diesem Bereich sowie ausreichend Erfahrung verfügen muss.

Darf eine Fachkraft die Beratung verweigern?

Ist die Fachkraft bei einer Beratungsstelle angestellt, gilt das als Arbeitsverweigerung und wird rechtlich geahndet. Die Umstände werden dabei natürlich genau geprüft. Handelt es sich außerhalb der Arbeitsstätte um eine Beratung, für die die Fachkraft nicht ausgebildet ist, ist dies natürlich zulässig. Verweigert ein Arzt ohne triftigen Grund (Krankheit, Befangenheit, etc.) die Erste Hilfe bei einem Verkehrsunfall, wird das zur Anzeige gebracht. Ist der Arzt in der Lage, Auskunft bei einem Unfall zu erteilen oder andere anzuleiten oder zu beraten hat er dies natürlich zu tun.

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